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Förderprogramm Steuerersparnis

Handwerkerleistungen für barrierefreie Bäder steuerlich absetzen

barrierefrei Bodenelement

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Seit 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen.

Wer ist berechtigt?
Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten.
Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist.

Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebs
Einreichung der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszugs im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt.

Wann ist der steuerliche Abzug nicht möglich?
Wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden. Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden.

Für folgende Leistungen erhalten Sie Steuerermäßigung:

  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Renovierungsmaßnahmen
  • Erweiterung von Wohnraum
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